Skip to content

Thema Pflege

Pflegestufe – Pflegehilfsmittel – Widerspruch

Menu
  • Startseite
  • Lesetipps
    • Erfahrungsberichte
    • Fachliteratur
    • Kostenlose Schriften
    • Ratgeber
  • Pflegeversicherung
    • Pflegegrade
    • Bescheid und Widerspruch
    • Entlastungsbetrag
    • Pflegehilfsmittel
    • Pflegezeitgesetz
    • Wohnraumanpassung
      • Bad & WC
      • Schlafzimmer
      • Wohnzimmer
      • Küche
      • Eingangsbereich
      • Fenster & Türen
      • Schwellen & Stolperfallen
      • Sicherheit
  • Sozialhilfe
  • Lexikon
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Pflegebedarf Shop
Menu

Bald in NRW: Kurzzeitpflege im Krankenhaus

Posted on 25. Juni 2019 by Heike Bohnes

Wenn es nach dem Lan­desgesund­heitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht, dann soll bald  Kurzzeitpflege auch in nordrhein-westfälischen Kranken­häu­sern möglich sein.
Mit dieser Option soll der Knappheit von Kurzzeitpflegeplätzen entgegen gewirkt werden. Dies sei gerade im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oft schwierig und führe zu Problemen, meint Laumann. Deshalb hätten das Ge­sund­heits­mi­nis­terium, die Pflegekassen und die Krankenhausge­sell­schaft NRW eine Vereinbarung getroffen, nach der auch Krankenhäuser Kurzzeit­pflege anbieten und mit den Pflegekassen abrechnen könnten. Diese NRW-Regelung ist bundesweit (noch?) einmalig.

Wie ist die Option der Kurzzeitpflege im Krankenhaus zu bewerten?

Der NRW-Lan­desgesund­heitsminister möchte mit diesem Modell scheinbar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Im Sinne der Pflegebedürftigen ist diese Regelung aber voraussichtlich nicht.
In Fachkreisen ist es hinlänglich bekannt, dass die Pflegekräfte in Krankenhäusern mit Pflegebedürftigen in der Regel völlig überfordert sind. Das „Prinzip Krankenhaus“ ist nicht auf den schwerpunkt Pflege ausgerichtet.
In vielen Fällen kommen Pflegebedürftige völlig mangelversorgt aus dem Krankenhaus. Oftmals müssen sie sich erst einmal in einem Pflegeheim im Rahmen der Kurzzeitpflege von der Krankenhauspflege erholen.
Denn im Krankenhaus fehlt es den Pflegebedürftigen oftmals nicht nur an Zuwendung, sondern auch an einer ausreichenden Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Wer nicht essen kann, erhält das Essen erst nach Aufforderung durch seine Angehörige von den Pflegekräften angereicht. Getränke werden nicht selten – auch bei hilflosen Personen – ungeöffnet mit einem leeren Glas auf den Nachtschrank gestellt. Aufforderung und Motivation zum ausreichenden Trinken im Krankenhaus? Fehlanzeige!
Warum sollte das in einer „Krankenhaus-Kurzzeitpflege“ anders sein, als in der allgemeinen Krankenhauspflege?

Ein zweites Problem könnte sein, dass die Krankenhäuser mit der Option der Kurzzeitpflege dazu verleitet werden, ihren Erlös aus den Fallpauschalen zu „optimieren“.
Damit möchte ich sagen: der offizielle Entlassungstermin wird (noch weiter) vorgezogen und der weitere Krankenhausaufenthalt dann lukrativ als Kurzzeitpflege abgerechnet. Eine bessere Pflege, als während der Krankenhauszeit, werden die Patienten aber höchstwahrscheinlich nicht erhalten.

Eine Lösung des Problems fehlender Kurzzeitpflegeplätz im Sinne der Betroffenen müsste daher ganz sicher anders aussehen, als Herr Laumann sich das aktuell vorstellt.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

Ähnliche Beiträge

Bereits 0 Mal geteilt!
  •  
  •  
  •  

Interessante Infos

Entlastungsbetrag
Pflegehilfsmittel
Pflegezeitgesetz
Pflege ohne Burnout

Video-Fenster

Werbung

Hier hat Spam keine Chance!

Werbung

Geprüfte Seite im WeTEST-Webkatalog...spamfree
Blog Top Liste - by TopBlogs.de Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de
thema-pflege.de Webutation
©2022 Thema Pflege | Built using WordPress and Responsive Blogily theme by Superb