Seit letztem Jahr steht fest, dass auch NRW eine Pflegekammer bekommen soll (Kommt die Pflegekammer in NRW?). Das ist das Ergebnis der Befragung von 1.500 Pflegefachkräften. Inzwischen regt sich der Widerstand gegen diese Pflegekammer. Der Kern des Anstoßes ist die Zwangsmitgliedschaft und der geringe Einfluss, den die Pflegekammern tatsächlich haben. Ganz zu schweigen davon, dass man sich fragen muss, ob ein Kammersystem für die Pflege die richtig gewählte Form ist.
Seit letztem Jahr steht fest, dass auch NRW eine Pflegekammer bekommen soll. Das ist das Ergebnis der Befragung von 1.500 Pflegefachkräften. Inzwischen regt sich der Widerstand gegen diese Pflegekammer. Der Kern des Anstoßes ist die Zwangsmitgliedschaft und der geringe Einfluss, den die Pflegekammern tatsächlich haben. Ganz zu schweigen davon, dass man sich fragen muss, ob ein Kammersystem für die Pflege die richtig gewählte Form ist.
Denn das Berufskammersystem richtet sich grundsätzlich an Freiberufler und Selbstständige, die ohne einen Arbeitgeber tätig sind. Mit den Kammern erhalten diese Berufsgruppen, eine Berufsaufsicht, die der Qualitätssicherung von Ausbildung, Fortbildung und Berufsausübung dienen soll. Sie sollen das Vertrauen in die Berufsgruppe stärken.
Die Pflegekammern erfassen dagegen Pflegekräfte, die in den meisten Fällen einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Sie sind an einen Arbeitgeber gebunden und in ihrer Berufsausübung nicht „frei“. denn der Arbeitgeber gibt vor, wie Pflegekräfte arbeiten sollen.
Wie sollen die Pflegekammern dann die „berufliche Freiheit der Pflegekräfte“, die in den meisten Fällen defacto gar nicht viorhanden ist, kontrollieren? Sie können sie allenfalls beschränken. Und genau deshalb werden sie auch von einem großen Teil der Berufsgruppe abgelehnt.
Pflegekammern erhöhen die Reglementierungen für eine sowieso schon belastete Berufsgruppe. Die Befragungen zur Zustimmung oder Ablehnung zu einer Pflegekammer in den einzelnen Bundesländern waren intransparent und nur einem kleinen Teil der Berufsgruppe bekannt und zugänglich. Deshalb ist die Zwangsmitgliedschaft m. E. auch nicht zeitgemäß. Eine Befragung aller Angehöriger der Berufsgruppe wäre technisch problemlos möglich und nur dann demokratisch.
Liest man sich durch die „Verlautbarungen“, sollen Pflegekammern im Rahmen ihrer Selbstverwaltung unter anderem das Ansehen des Berufes verbessern, „eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung“ sicherstellen und die Bürger vor „unsachgemäßer Pflege“ schützen. Zudem sollen sie dazu beitragen, ein einheitliches Aufgaben- und Kompetenzprofil zu entwickeln.
Eine Pflegekammer ist dazu aber gar nicht erforderlich. Ein einheitliches Berufsprofil für den Pflegeberuf können auch Berufsverbände oder der Pflegerat erarbeiten.
Der Ansatz der bisher vorhandenen Pflegekammern erschöpft sich derzeit darin, Weiterbildungsvorgaben festzulegen. Daher ist zu befürchten, dass in Zukunft nicht mehr nur Einrichtungen bspw. durch den MDK oder die Heimaufsicht auf ihre Qualität geprüft werden, sondern auch das sach- und fachgerechte Leistungsniveau jeder einzelnen Pflegekraft durch die Pflegekammern.
Nun aber mal ehrlich: dass der Pflegeberuf kein Traumberuf ist, hat nichts mit den einzelnen Pflegekräften und deren Fort- oder Weiterbildungswillen oder dem Berufsprofil zu tun. Dafür sind vor allem die Bedingungen, unter denen die Pflegekräfte arbeiten müssen verantwortlich.
Deshalb müssen sich die Arbeitsbedingungen in den unterschiedlichen Einrichtungen, wie etwa die durchgängig personelle Unterbesetzung und der daraus entstehende Zeitdruck, ändern.
Darauf allerdings hat eine Pflegekammer gar keinen Einfluss.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert! Es ist der Staat, der dringend anstatt Personaluntergrenzen einen verpflichtenden Personalschlüssel vorgeben muss. Dies macht er aber seit Jahrzehnten nicht. Und er wird es auch durch die „Mitwirkung“ der Pflegekammern nicht machen. Anstatt seiner Pflicht nachzukommen und die Bedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern und damit für eine „qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung“ zu sorgen, delegiert der Gesetzgeber seine Aufgabe an die Pflegekammern. Er entlastet sich damit und lässt die Pflegekräfte mit ihren Zwangsbeiträgen auch noch für die Aufgaben bezahlen, die die Politik seit Jahrzehnten vernachlässigt hat.
So leiden die Pflegefachkräfte nicht mehr nur am System, nein sie werden jetzt auch noch zur Kasse gebeten, damit dieses marode System verbessert wird.
Das Ansehen des Pflegeberufs wird sich durch die Installation von Pflegekammern nicht verbessern. Von den Pflegekammern verpflichtende Fort- und Weiterbildungen, die (Achtung!) nur im Rahmen der von der Kammer zertifizierten Angeboten erfolgen dürfen, werden wahrscheinlich dazu führen, dass die Pflegekräfte sich zukünftig auch noch in ihrer Freizeit und auf eigene Kosten fortbilden müssen. Dies entlastet dann nur die Arbeitgeber.
Die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer führt auch nicht zu einem höheren oder besseren Ansehen des Pflegeberufs in der Gesellschaft. Das hohe Ansehen bereits vorhandener Kammerberufe wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker hat nichts mit deren Mitgliedschaft in einer Berufskammer zu tun, sondern allein mit deren Tätigkeit.
Weder eine Landes- noch eine Bundespflegekammer werden die wesentliche Ausrichtung der Pflege an wirtschaftlichen Bedingungen, woran der Beruf hauptsächlich krankt, beeinflussen können, da dies gesetzlich gar nicht vorgesehen ist.
Wer sich weiter zur Pflegekammer informieren möchte, kann dies unter der bunten Mischung der nachfolgenden Links tun:
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!