Abrechnung nicht mehr mit allen Kassen möglich….

Bisher konnte ich allen Versicherten ein Schulungs- und Beratungsangebot machen, das von den jeweiligen Pflegekassen bezahlt wurde.
Leider wurde der zugehörige Rahmenvertrag von der Kasse einseitig gekündigt und ich kann – erst einmal – nicht mehr mit allen Kassen abrechnen.
Der zuständige Berufsverband bemüht sich zwar um eine Erneuerung bzw. Weiterführung des Vertrages, die Bedingungen der Kasse scheinen allerdings zu schlecht zu sein.

Daher gilt ab sofort folgendes:

  • Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI können für alle Kassen durchgeführt werden.
    Hinweis: Hier beschränke ich mich auf Bestandskunden und Kunden aus dem Stadtteil Aachen-Brand.

    .
  • Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI, wie etwa die Pflegebegleitung oder die Beratung zu Entlastungsangeboten, können weiterhin mit allen Kassen abgerechnet werden.
    .
  • Individuelle Schulungen von pflegenden Angehörigen können nur noch für Versicherte der BEK für den Versicherten kostenlos erfolgen.durchgeführt werden.
    .
  • Die Überleitungspflege – also die Beratung kurz vor oder nach der Krankenhausentlassung – kann ebenfalls nur noch für Versicherte der BEK kostenlos durchgeführt werden.
    .
  • Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann nur im Einzelfall und nach entsprechendem Antrag des Versicherten bei seiner Pflegekasse erfolgen. 

Dies zeigt wieder einmal mehr, wie wichtig es den Kassen zu sein scheint, dass ihre Versicherten keine unabhängige Beratung erhalten.
Sobald die Situation sich geklärt hat, teile ich dies mit.