Kommt die Pflegekammer in NRW?

Im Oktober ist es so weit: die Landesregierung wird 1.500 Pflegende in Nordrhein-Westfalen befragen, ob sie eine Pflegekammer als berufliche Interessenvertretung wünschen. Wie diese 1.500 Personen aus den rund 200.000 Pflegekräften in NRW ausgewählt werden, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass weniger als 1 % der Pflegekräfte in NRW darüber entscheiden werden, ob es eine Pflegekammer in NRW  geben wird.
Die Befragung der Pflegekräfte wird ein unabhängiges Institut durchführen. Das Ergebnis der Befragung wird wahrscheinlich Anfang 2019 feststehen.

Die Pflege krankt in vielen Bereichen und die Kammern sollen es nun richten. Ich bezweifel, dass eine Zwangsverkammerung der Pflegekräfte in der Pflege etwas verbessern wird.

Aktuell hat Deutschland drei Pflegekammern: in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein.
In Niedersachsen müssen die Pflegekräfte 0,4 % ihres Jahreseinkommens, maximal aber 280 € jährlich, an ihre Standesvertretung zahlen.
In Rheinland-Pfalz liegt der höchste Jahresbeitrag bei 300 €. Wie viel Pflegekräfte genau zahlen müssen, ist abhängig von ihrem Gehalt und in der Beitragsordnung geregelt.
In Schleswig-Holstein liegen die Monatsbeiträge der Zwangsverkammerung für Vollzeitbeschäftigte zwischen 8,50 € bis 9,80 € pro Monat.

Im Gegensatz zu anderen „Zwangsverkammerungen“, wie etwa der IHK, werden mit der Pflegekammer nicht die Arbeitgeber in die Kammer gezwungen, sondern die Arbeitnehmer. Jede Altenpflegerin, jede Krankenschwester oder Kinderkrankenpflegerin, die sich dafür entschieden hat, Menschen in schweren Lebenslagen zu helfen, muss für diese Entscheidung einen Kammerbeitrag zahlen. Sie hat keine Wahl!

Die Pflegekräfte müssen also selbst und allein dafür zahlen, dass die Pflege, die ja nicht nur ihnen, sondern der gesamten Gesellschaft zugute kommt, besser werden soll.
Ich schreibe bewusst „werden soll„, denn letztlich dürfen hier Zweifel bestehen, dass eine Pflegekammer Einfluß auf Fehlplanungen und Fehlentscheidungen der Regierung nehmen kann.
Die Regierung ist es doch, die mit ihrem Handeln, oder besser gesagt, mit ihrem Unterlassen, Arbeitgeber unterstützt, die Pflegkräfte ausbeuten. Die Regierung unterstützt auch die Investoren, die nur ihren Gewinn und nicht die Qualität der Leistungen im Sinn haben.

Die Regierung könnte mit wenigen Maßnahmen tatsächlich Einfluß nehmen – wenn sie denn wollte. Dass sie bisher nicht wollte, wird auch eine Pflegekammer nicht ändern.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!