Eine ganz kleine und stille „Gesundheitsreform“ gab es jetzt, nachdem sich die letzte Grippe-Impfung für gesetzlich Krankenversicherte als Flop herausgestellt hatte.
Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig auch den Vierfachimpfstoff statt des bisher üblichen Dreifachimpfstoffes erhalten – ohne Zuzahlung.
Der Vierfachimpfstoff wurde kurzfristig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Damit setzte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine neue Empfehlung der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts um.
Mit der Umstellung auf den Vierfachimpfstoff soll zukünftig eine bessere Abdeckung der sich ständig ändernden Erregerstämme erreicht werden. Natürlich wird betont, dass der Dreifachimpfstoff, der den gesetzlich Versicherten bisher verabreicht wurde, einen guten – ja ausreichenden – Schutz böte. Bei der letzten Grippewelle seien immerhin 46 % Wirksamkeit erzielt worden. Die übliche Schwankungsbreite liege bei 20 % bis 60 %.
Dennoch muss der GBA sich fragen lassen, warum gesetzlich Versicherte bisher einen anderen Impfstoff erhielten, als privat Versicherte und Menschen, die zu ihrer Impfung zuzahlen wollten (bzw. konnten). Da jetzt der Vierfachimpfstoff in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgenommen wurde, darf man sicherlich nachfragen, ob sich bei der letzten Grippewelle gezeigt hat, dass es sich hierbei um den besseren – und damit – wirksameren Impfstoff handelt. – Aber wie sagt unser Gesundheitsminister Jens Spahn? „In Deutschland gibt es keine Zwei-Klassen-Medizin.“ – Ja ne, ist klar.