Im Zuge der Pflegereform hat der Gesetzgeber die Regelung der Bearbeitungszeit, innerhalb derer ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen muss, bis zum 31.12.2017 ausgesetzt (§ 142 Abs. 2 SGB XI).
Das führt zu absurden Wartezeiten für die Versicherten. Beispielhaft möchte ich hier einen „Antragsverlauf“ einer Kundin aufführen:
- Antragsdatum Erstantrag: 08.03.2017
- Eingang des Auftrags beim MDK: 21.04.2017
- Begutachtung am: 23.08.2017
- Eingang Bescheid: 30.08.2017
Es stellt sich hier doch wirklich die Frage, ob solche Wartezeiten wirklich zumutbar sind. Diese Wartezeiten betreffen nicht nur Erst- und Höherstufungsgutachten, sondern auch Widerspruchsgutachten…
Die Reaktion der Kassen? Wir bitten um Geduld. Eigentlich ein Skandal, oder?