Praxis-Tipp: Was Sie zur Wohnungsanpassung wissen sollten

Spätestens wenn der Pflegefall eintritt, müssen Sie sich Gedanken darüber machen, ob Ihre Wohnung für die dadurch entstandenen Anforderungen geeignet ist, oder angepasst werden muss und kann. Oder ob sogar ein Umzug sinnvoll wäre. Wenn Sie in eine Pflegestufe eingestuft sind, haben Sie die Möglichkeit, von der Pflegekasse für eine Wohnungsanpassungsmaßnahme bis zu 4.000 € Zuschuss zu erhalten. Dieser Zuschuss ist nicht von der Pflegestufe, sondern allein von den Kosten der Gesamtmaßnahme abhängig – Ihr Vermögen oder Einkommen spielt für die Höhe des Zuschusses keine Rolle.

Je nach Erkrankung bzw. Einschränkung können größere oder kleinere Maßnahmen dazu beitragen, die Pflege in der eigenen Wohnung zu erleichtern oder sogar erst zu ermöglichen. Dabei können breitere Türen, eine ebenerdige Dusche statt einer Badewanne, doppelte Handläufe an Treppen oder die Beseitigung von Stolperfallen wie etwa Schwellen, sinnvoll sein. Grundlegende Informationen zu barrieremindernden Umbaumaßnahmen und anzuwendenden DIN-Normen erhalten Sie auf www.nullbarriere.de.

Wenn sie sich aktuell mit einer Umbaumaßnahme zur Anpassung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses beschäftigen, sollten Sie die fünf folgenden wichtigen Punkte nicht außer Acht lassen:

    1. Bevor Sie einen Umbau beginnen, müssen Sie alle Förderanträge, die für Ihr Vorhaben infrage kommen, gestellt und deren Entscheidung abgewartet haben. Neben dem Zuschuss der Pflegekasse könnten auch Fördertöpfe des Landes, Bundes oder der Kommune infrage kommen. Auch die KfW-Bank unterstützt beim altersgerechten Umbau.
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    2. Wenn Sie nur den Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch nehmen, beachten Sie dass der Zuschuss maximal 4.000 € betragen wird – egal wie hoch die Kosten Ihres gesamten Vorhabens sind. Deshalb kann es auch sinnvoll sein, bestimmte Vorhaben zu splitten. Denn der Zuschuss wird zwar nur für eine Gesamtmaßnahme gewährt, wenn Ihr Gesundheitszustand sich jedoch verschlechtert und eine erneute Anpassung erforderlich macht, kann diese Maßnahme auch nochmals bezuschusst werden. Insgesamt können sie so dreimal einen Zuschuss, von Ihrer Pflegekasse also maximal bis zu 12.000 € erhalten. Der Zuschuss der Pflegekasse muss nicht zurückgezahlt werden..
  1. Wenn sie zur Miete wohnen, muss Ihr Vermieter der Wohnungsanpassung zustimmen. Allerdings kann Ihr Vermieter bei Ihrem Auszug von Ihnen einen Rückbau bzw. die dazu erforderliche Kostenübernahme verlangen. Für diesen Rückbau gibt es keinerlei Zuschüsse.
    Versuchen Sie daher mit Ihrem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen, dass der barrierefreie Umbau nach Ihrem Auszug von ihm übernommen wird. Überzeugen Sie ihn davon, dass er im Allgemeinen davon ausgehen kann, dass der barrierefreie Umbau seiner Mietwohnung oder seines Mietshauses sich wertsteigernd auf die Immobilie auswirkt.
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  2. Achten Sie bei Handwerkern, die Sie mit dem Umbau beauftragen wollen, darauf, dass diese möglichst auch Fortbildungen zum barrierefreien Bauen besucht haben. Bitten Sie den Handwerker ruhig, seine Fortbildung durch ein Zertifikat nachzuweisen.
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  3. Wenn Ihre Wohnung sich für eine Anpassung nicht eignet, etwa bei Fachwerkhäusern, oder wenn die aufzubringenden Mittel in keinem positiven Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen würden, ist es besser, wenn Sie umziehen.
    Ihre Pflegekasse kann auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung mit bis zu 4.000 € bezuschussen.