Wahrscheinlich denken Sie bei dieser Überschrift „Ja klar, gehört die Terrasse zur Wohnung bzw. zum Wohnumfeld.“ nun ja, eine Pflegekasse dachte da ganz anders. Sie verweigerte einen Kostenzuschuss im Rahmen der Wohnungsanpassung zur Verbreiterung der Terrassentüre. Diese Weigerung begründete die Pflegekasse damit, dass die Terrasse und Terrassentüre nicht zum Wohnumfeld des Pflegebedürftigen gehöre.
Das Sozialgericht Dortmund entschied jedoch, dass auch die Verbreiterung der Terrassentüre zur Wohnungsanpassung gehört und deshalb von der Pflegekasse bezahlt werden muss, wenn der Behinderte die Türe ansonsten nicht mit dem Rollstuhl passieren kann.
Hinweis: Sollte sich auch Ihre Pflegekasse sich weigern, die Verbreiterung der Terrassentüre im Rahmen der Wohnungsanpassung zu bezuschussen, dann weisen Sie Ihren Sacharbeiter auf das Aktenzeichen des hier zitierten Urteil hin:
Az: S 39 KN 98 / 08 P.