Verwandte ersetzen keinen Rollstuhl

Eine Krankenkasse hat einem an einem schweren Diabetes leidenden Versicherten mit dem Hinweis, seine Verwandten könnten ihn im Rollstuhl schieben, einen Elektrorollstuhl verweigert. Der Mann klagte und war vor dem Bundessozialgericht (BSG) erfolgreich.

Dem Mann wurde der rechte Unterschenkel und das linke Bein amputiert. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Wegen chronischer Beschwerden in beiden Armen konnte er einen normalen Rollstuhl nicht mehr selbstständig per Hand fortbewegen.
Das BSG verpflichtete die zuständige Krankenkasse nun dazu, einen elektrisch betriebenen Rollstuhl bereit zu stellen. Die Krankenkasse hatte vorgeschlagen, der Versicherte solle sich von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen.
Das BSG betonte dagegen, dass der Sinn des Rollstuhls ja gerade sei, den Behinderten unabhängig von fremder Hilfe zu machen. (Az.: B 3 KR 8/08 R)

Kommentar: Da die beiden vorhergehenden Instanzen (Sozialgericht und Landessozialgericht) die Zahlungsverweigerung der Kasse für rechtmäßig hielten, war der Versicherte gezwungen, bis zum höchsten Sozialgericht, dem Bundessozialgericht, zu gehen. Glücklicherweise scheinen dieses Richter mehr Ahnung vom Leben und der Wichtigkeit der Selbstständigkeit trotz Behinderung zu haben. Es lohnt sich, sich bis zum Letzten zu wehren!