In der Sendung WISO vom 20.02.2012 nimmt das Verbrauchermagazin die Pflegeeinstufung aufs Korn. Anhand eines Beispieles einer Familie wird gezeigt, dass die Pflegeeinstufung nicht unbedingt vom Pflegebedürftigen, sondern vom Gutachter abhängt. Tipps gibt ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Hinweis: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Video zu schauen: Klick!
Einträge mit dem Schlagwort Pflegeversicherung
So nutzen Sie das zusätzliche Be...
Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann. Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung […]
Kein Heimplatz bei Pflegestufe &...
Es kann passieren, dass ein hilfebedürftiger Mensch in ein Heim muss, obwohl er die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt. Man spricht dann von der Pflegestufe „null“. Das heißt, es besteht ein Hilfebedarf, der unterhalb der im Pflegeversicherungsgesetz geforderten 46 Minuten pro Tag liegt, z. B. 31 Minuten. Ein Heimplatz ist immer dann die […]