Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiebedingungen wurde die telefonische Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste bis zum 30.06.2021 verlängert. Das heißt, Begutachtungen werden weiterhin ohne Hausbesuch beim Versicherten durchgeführt. Da die Infektionszahlen nach wie vor hoch sind, sollen die Versicherten mit der telefonischen Begutachtung geschützt werden. Denn gerade für Personen, die z. B. an Herzkreislauferkrankungen, […]
Einträge mit dem Schlagwort MDK
PraxisTipp: Die Begutachtung und...
Seit drei Jahren gilt für die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK, Medicproof, SMD) die Dienstleistungs-Richtlinie. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Die-RiLi Unter anderem ist in der Die-RiLi geregelt, wie eine Begutachtung anzukündigen ist und welcher Zeitraum als Termin angegeben werden darf. Trotz eindeutiger Regelungen werden diese von allen Sozialmedizinischen […]
Video: So nutzen Sie die Dienstl...
Seit einiger Zeit besteht für die Gutachter der medizinischen Dienste im Begutachtungsverfahren zur Pflegeeinstufung ein Verhaltenskodex: die Dienstleistungs-Richtlinie. Inhalt dieser Richtlinie können für ein Begutachtungsverfahren oder dessen Vorbereitung durchaus wichtig sein. So habe ich als Pflegesachverständige und Vertreterin von Pflegebedürftigen bereits einige „Erfolge“ mit meinem Hinweis „Aber laut der geltenden Dienstleistungs-Richtlinie müssen Sie das.“ gehabt.
Heimlich still und leise… ...
Haben Sie es mitbekommen? Am 10.09.2013 hat das Bundesministerium für Gesundheit den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren“, die nach § 18b SGB XI erstellt werden musste, zugestimmt. Nun ist es amtlich, dass die Gutachter des MDK, von Medicproof oder auch vom Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft Bahn, See freundlich sein müssen. Ich gebe zu, […]
Faltblatt zur Pflegebegutachtung...
Der MDK informiert mit einem Faltblatt über die Pflegebegutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe. Die kleine Broschüre soll helfen, den Antragstellern und ihren Angehörigen die Angst vor der Begutachtung zu nehmen. Es werden in groben Zügen notwendige Informationen zur Pflegeeinstufung gegeben. Sie erfahren anhand des Faltblattes
Begutachtungspraxis des MDKs sol...
Wenn im Jahr 2013 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft tritt, soll sich auch die Begutachtungspraxis des MDKs verbessern. Was genau sich 2013 ändern soll, lesen Sie hier: Die Pflegekasse muss grundsätzlich spätestens 5 Wochen nach dem Eingang des Antrages entscheiden, also einen Bescheid erlassen. Wird die Pflegestufe nicht innerhalb dieser gesetzlichen Frist mitgeteilt, bzw. wird innerhalb […]