Lassen Sie den Entlastungsbetrag nicht verfallen
Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich. Früher hieß der Entlastungebtrag „Zusätzliches Betreuungsgeld“. Da die Nutzungsmöglichkeiten im...