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  • 3. Oktober 2021

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Versicherte haben Anspruch auf Erstattung der Kosten von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse erstattet diese Aufwendungen nur nach einem entsprechenden Antrag des Versicherten bis zu einer festgelegten monatlichen Pauschale (bis zu 40 € in 2022).