Unfallversicherung

Pflegepersonen, die einen nahestehenden Menschen in dessen häuslicher Umgebung pflegen, sind über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung gilt dabei für Tätigkeiten, die auch in der Pflegeversicherung selbst als pflegerische Maßnahmen berücksichtigt werden, sowie bei Hilfen in der Haushaltsführung.

Wie beim Unfallversicherungsschutz für Angestellte, greift die Unfallversicherung für Pflegepersonen auch auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Ort der Pflegetätigkeit, wenn der Pflegebedürftige in einer anderen Wohnung als die Pflegeperson wohnt.