Erstattungsleistungen

Erstattungsleistungen sind Ansprüche, die nur ausgezahlt werden, wenn nachgewiesen wird, dass entsprechende Kosten entsatnden sind.
Zudem müssen sie bei der Pflegekasse mit einem Nachweis, dass Kosten entstanden sind, das kann eine Rechnung oder eine Quittung sein, beantragt werden.
Erstattungsleistungen sind zudem zweckgebunden. Darunter fallen im Pflegeversicherungsgesetz: