Wichtig: Fristverlängerung beim Entlastungsbetrag
Normalerweise verfällt der angesparte Entlastungsbetrag des Vorjahres am 30.06. des Folgejahres. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist auf den 30.09.2020 verlängert. In einer Mitteilung des AOK-Medienservice vom 26.08.2020 zur kommenden Gesetzgebung heißt es jetzt allerdings: „Die während der Pandemie getroffen Regelungen zur Verwendbarkeit des Entlastungsbetrags sowie zum Pflegeunterstützungsgeld werden über den 30. September bis zum […]