Die Pflegekasse unterstützt Sie auch beim Umzug

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Wussten Sie, dass die Pflegekasse nicht nur den Pflegedienst und / oder Hilfsmittel finanziert? Wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von der Pflegekasse auch eine finanzielle Unterstützung zu Ihrem Umzug.

Wie Sie vielleicht wissen, bezuschusst die Pflegekasse im Rahmen der sogenannten Wohnungsanpassung Umbauten in oder an Ihrer Wohnung, wenn diese Umbauten dazu führen, dass Ihre Pflege erleichtert, ermöglicht oder Ihre Selbstständigkeit unterstützt wird. Doch wenn Sie in einer Wohnung wohnen, die nicht barrierefrei umgebaut werden kann, kann die Pflegekasse für Sie auch einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung bezuschussen.

Dieser Zuschuss beträgt bis zu. 4.000 €, je nachdem, wie hoch die Umzugskosten sind. Um an diesen Zuschuss zu kommen, benötigen Sie die Bestätigung einer zugelassenen Beratungsstelle mit pflegefachlicher Kompetenz, dass der Umzug erforderlich ist.
Mit dieser Bestätigung und einem Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens, wie etwa dem Rumpelmännchen, beantragen Sie den Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse. Sie erhalten dann einen Bescheid, dass Ihr Umzug mit bis zu 4.000 € bezuschusst wird.

Achten Sie darauf, dass in dem Kostenvoranschlag auch Montagearbeiten, wie der Ab- und Aufbau von Möbeln oder dem Anschließen von Geräten, wie etwa der Waschmaschine enthalten ist. Denn nur die Kosten, die im Kostenvoranschlag enthalten sind, werden am Ende auch von der Pflegekasse bezuschusst.
Kosten für Malerarbeiten oder die Entrümpelung der alten Wohnung werden nicht bezuschusst. Hier sollten Sie mit dem Unternehmen, das Sie beauftragen reden, welche Kosten wo einfließen.
Gerade wenn Sie eine kleine Rente haben, ist es für Sie hilfreich, nicht nur auf Freunde angewiesen zu sein, sondern auch Profis einsetzen zu können und einen Zuschuss zu den Kosten zu erhalten.

Wenn der Umzug erledigt ist, reichen Sie die Rechnung des Umzugsunternehmens bei der Pflegekasse ein. Liegt der Rechnungsbetrag unter den 4.000 €, zahlt die Pflegekasse die Rechnung komplett. Ist die Rechnung höher, müssen Sie die Differenz selbst tragen.