In meiner Arbeit als Pflegeberaterin wird mir immer wieder die Frage gestellt, ob das Vorhandensein eines Pflegegrades heißt, dass man nicht mehr arbeiten kann. Denn nicht nur alte Menschen mit Rentenanspruch können wegen Hilfebedürftigkeit einen Pflegegrad haben. Auch junge Leute können aufgrund von Krankheit oder Behinderung einen Pflegegrad erhalten.
Grundsätzlich gilt, dass ein Pflegegrad einer Berufstätigkeit nicht entgegensteht. Allerdings muss der Arbeitsplatz je nach Einschränkung, die den Pflegegrad begründet, an die Einschränkungen angepasst werden.
Um dies zu erreichen, erhalten betroffene ArbeitnehmerInnen bspw. Hilfe von der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von finanziellen Hilfen. So übernimmt die Rentenversicherung bspw. die Kosten eines an ein Rückenleiden angepassten Schreibtischstuhls oder eines Arbeitsplatzes, der an eine Sehbehinderung angepasst ist.
Es gibt aber auch Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Selbst dann, wenn der Arbeitsplatz angepasst wird. Diese Personen können z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine Arbeit finden. Mit diesen Einrichtungen soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung in ein möglichst normales Leben integriert werden bzw. teilhaben können. Hier werden im Auftrag von engagierten Firmen oft einfache Tätigkeiten, wie das Zusammenstecken von Teilen, ausgeführt. So entsteht bspw. hochwertige Holzfahrzeuge wie in diesem Beispiel aus der Büngern-Technik-Werkstatt, die teilweise von Hand gefertigt werden.
Diese „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ ist sogar in einem eigenen Gesetz geregelt – dem Bundesteilhabegesetz. In diesem Gesetz ist zum einen geregelt, dass behinderte Menschen einen Anspruch haben, in den Alltag integriert zu werden und und zum anderen wie dies finanziert wird. In vielen Fällen werden die Kosten für diese Hilfen, die etwa auch die Begleitung von Sozialarbeitern beinhaltet, vom jeweiligen Landessozialamt bezuschusst. Für die Behinderten selbst hat die Arbeit oft einen hohen Stellenwert. Dabei geht es ihnen meist nicht nur darum, sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Sie fühlen sich der Gemeinschaft bzw. Gesellschaft zugehörig, sie sind stolz etwas beizutragen und produktiv zu sein. Nebenbei werden wichtige Fähigkeiten wie miteinander kommunizieren, Rücksicht auf andere nehmen, zuverlässig sein und vieles mehr gefördert und so letztlich durch stetige Weiterbildung das Selbstbewusstsein gestärkt.
Insofern kann als Fazit festgestellt werden, dass ein Pflegegrad einer Berufstätigkeit nicht entgegensteht. Die eigentliche Frage ist, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen eine betroffene Person arbeiten kann.