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Pflegestufe – Pflegehilfsmittel – Widerspruch

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Warnung der Verbraucherzentrale

Posted on 15. November 2016 by Heike Bohnes

gehtgarnichtDie Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz warnt vor Briefen des „Deutschen Pflegekreis“.
Die Organisation soll Schreiben verschicken, in denen sie auf die im Jahr 2017 stattfindende Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade zum Aufhänger nimmt.
Die Briefe sollen den Eindruck erwecken, als seien sie förmliche Schreiben.

Dabei wird auch angeboten, dem Adressaten bei der Ermittlung des künftigen Pflegegrades zu unterstützen. Dieses Angebot ist absurd.
Wer im Jahr 2016 bereits eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat, wird von seiner Pflegekasse automatisch einem neuen Pflegegrad eingeordnet. Über die Zuordnung zum Pflegegrad werden die Pflegekassen ihre Versicherten informieren.

Eine neue Begutachtung ist für Menschen mit Pflegestufe nicht erforderlich, wie hier nachzulesen ist: Fragen zu den neuen Pflegegraden
Wie die Zuordnung von der Pflegestufe zum Pflegegrad erfolgt, erfahren Sie hier: Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Kürze

Hinweis: Weitere Informationen zum Schreiben des Deutschen Pflegekreis erhalten Sie hier: Verbraucherzentrale warnt

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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