Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Pflegegrade wird auch die aktuelle Begutachtungs-Richtlinie ihre Gültigkeit verlieren. Sie wird dann vom so genannten „Begutachtungs-Assessment“ (NBA) abgelöst. Um dieses Assessment zu verabschieden muss ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Dazu konnten zahlreiche Verbände zum NBA Stellung nehmen.
Der Deutsche Berufsverband für Krankenpflege (DBfK) hat in diesem Verfahren kritisiert, die Bewertungen „überwiegend selbstständig“ und „überwiegen unselbstständig“ bei mehreren Kriterien „unscharf“ seien. Dies könne dann zu unterschiedlichen Auslegungen bei den einzelnen Gutachtern führen.
Insgesamt wird jedoch davon ausgegangen, dass das NBA, das bereits 2008 vorgeschlagen wurde, im nächsten Jahr zum größten Teil übernommen wird.
Hinweis: Die Veröffentlichung der neuen Begutachtungs-Richtlinie ist für dieses Frühjahr geplant.
1 Response
[…] Beteiligungsverfahren für neues Begutachtungs-Assessment […]