Praxis-Tipp: Widerspruch bei der Ablehnung des Hausnotrufsystems

Ein Hausnotrufsystem unterstützt Menschen, die nicht mehr mit dem Telefon umgehen können, auf Knopfdruck Hilfe zu rufen. Dieses Hilfsmittel wird allerdings nicht von der Krankenkasse bezahlt. In bestimmten Fällen übernimmt jedoch die Pflegekasse die Kosten eines Hausnotrufgerätes. Anspruch auf ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel haben Sie, wenn Sie als pflegebedürftig nach SGB XI anerkannt sind,
Source: careKonzept