Familien mit mehreren Pflegebedürftigen können laut einem aktuellen Urteil eine Pflege-Wohngemeinschaft (WG) gründen.
Damit haben sie auch Anspruch auf die besonderen Leistungen der Pflegeversicherung für eine solche WG. Weitere Infos zum Urteil erhalten Sie auf: www.pflegeberatung-aachen.de