Bevor ein heimbewohner oder sein bevollmächtigter das Heimentgelt wegen schlechter Leistung kürzen darf, muss das Heim Gelegenheit zur „(Nach-)Besserung“ erhalten. Worauf bei der Kürzung des Heimentgelts zu achten ist, lesen Sie auf www.pflegeberatung-aachen. de