Mit der stufenweisen Pflegereform soll im Jahr 2017 (endlich?) der so genannte „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ eingeführt werden. Die Frage ist, was kommt auf uns bzw. die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, zu, wenn es diesen neuen Begriff geben wird? Wird dann wirklich alles besser? Eine unabhängige Einschätzung lesen Sie auf www.pflegeberatung-aachen.de
Einträge mit dem Schlagwort Pflegebedürftigkeitsbegriff
Nach mehr als 10 Jahren Planung ...
Seit 2006 wird er diskutiert und nun soll er auch tatsächlich kommen, der „neue“ Pflegebedürftigkeitsbegriff. Nach seinem 10-jährigen Jubiläum will das Bundesgesundheitsministerium ihn 2017 „scharf schalten„, wie es der pflegepolitische Sprecher der CDU / CSU-Bundestagsfraktion ausdrückt. Dabei scheinen viele zu hoffen, dass der neue andere Pflegebedürftigkeitsbegriff das Nonplusultra der Pflegeversicherung sein wird. Wenn er eingeführt […]
Dauerbrenner: der neue Pflegebed...
Schon im Jahr 2009 hat ein Beirat zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs seinen Bericht vorgelegt. Seither wird dieser neue Begriff zwar angekündigt, aber tatsächlich geschieht nichts. Nun wurde im Rahmen der Reform um das Pflegeneuausrichtung-Gesetz (PNG) wieder eine Differenzierte Definition der Pflegebedürftigkeit angekündigt.