Spätestens wenn der Pflegefall eintritt, müssen Sie sich Gedanken darüber machen, ob Ihre Wohnung für die dadurch entstandenen Anforderungen geeignet ist, oder angepasst werden muss und kann. Oder ob sogar ein Umzug sinnvoll wäre. Wenn Sie in eine Pflegestufe eingestuft sind, haben Sie die Möglichkeit, von der Pflegekasse für eine Wohnungsanpassungsmaßnahme bis zu 4.000 € […]
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Praxis-Tipp: So setzen Sie Ihr B...
Seit diesem Jahr haben erstmals nicht nur Menschen mit einer Demenzerkrankung Anspruch auf Betreuungsleistungen, sondern auch Pflegebedürftige mit rein körperlichen Erkrankungen. Voraussetzung ist nun nicht mehr allein, dass eine Demenzerkrankung vorliegt, sondern eine Pflegestufe reicht bereits aus. Denn durch das Pflegestärkungsgesetz 2015 erhalten auch Pflegebedürftige, deren Alltagskompetenz nicht eingeschränkt ist, den Grundbetrag von 104 € […]