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Zuschuss zur freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenkasse für Pflegepersonen bzw. beitragsfreie Familienversicherung

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Pflegepersonen, die wegen der Pflege ihrem (keinem) Beruf mehr nachgehen und sich nicht bei der Jobagentur arbeitssuchend melden können, einen Zuschuss von der Pflegekasse zu den Beiträgen der freiwilligen Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Alternativ soll für diesen Personenkreis die beitragsfreie Familienversicherung geöffnet werden.

Begründung

Pflegende Angehörige, die sich entscheiden, wegen der Pflege des Angehörigen ihren Beruf aufzugeben, haben nicht immer Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung bei der Kranken- und Pflegeversicherung, bspw. weil sie als Kinder die Altersgrenzen überschreiten.
Sie müssen sich in vielen Fällen freiwillig versichern und erhalten von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen keinen Zuschuss zu den Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung.

Nur im Rahmen der Pflegezeit und der Familienpflegezeit werden die freiwilligen Krankenkassenbeiträge der Pflegeperson bezuschusst.
Dies führt dazu, dass Pflegepersonen nicht kranken- und pflegeversichert sind, oder sich arbeitssuchend melden müssen, um über das Jobcenter versichert zu sein. Die Anmeldung beim Jobcenter ist nicht selten mit erheblicher Bürokratie und weiteren Verpflichtungen verbunden, die eine Pflegeperson oft gar nicht erfüllen kann.

Eine Gleichstellung der „Pflegeperson auf Dauer“ mit den „Pflegepersonen auf Zeit“ (Pflegezeit, Familienpflegezeit) ist zwingend erforderlich. Es kann nicht nachvollzogen werden und ist zudem ungerecht, dass Pflegepersonen, die der Gesellschaft dauerhaft (i. d. R. während der gesamten Zeit der Pflegebedürftigkeit) Geld sparen, gegenüber Pflegepersonen auf Zeit im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung schlechter gestellt sind.

Hinweis: Mit dem folgenden Link kommen Sie direkt zur Petition: e-Petitionen Bundestag

Vielen Dank!

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