Wer mindestens den Pflegegrad 1 hat, kann über die Pflegekasse einen Zuschuss Haushaltsreinigung erhalten. Es handelt sich dabei um den so genannten Entlastungsbetrag bzw. die Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag kann mit maximal 131 € pro Monat abgerechnet werden. Dieses Geld wird allerdings nicht wie das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es ist eine Erstattungsleistung. Das heißt, die pflegebedürftige Person muss der Pflegekasse nachweisen, dass ihr Kosten entstanden sind und die Erstattung beantragen.
Es gibt vielfältige Varianten, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Zum einen können Privatpersonen auf Antrag von der Pflegekasse als so genannte Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer anerkannt werden. Dann können Quittungen von dieser Person über die Auszahlung eines Geldbetrages bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.
Die andere Variante ist, eine professionelle Kraft einzusetzen, für deren Hilfe Rechnungen erstellt werden, die bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es ist egal, ob Sie in Aachen, Bochum oder München wohnen. Die Bedingungen der Pflegekassen sind für die Haushaltshilfe bundesweit einheitlich. Ein Vorteil eines Dienstes ist, dass sie auch bei der Abrechnung mit der Pflegekasse unterstützen.
Eine Besonderheit ist, dass der Entlastungsbetrag angespart wird, wenn er nicht genutzt wird. Ansonsten hat keine Leistung der Pflegekasse diese Ansparfunktion. Allerdings verfällt der Ansparbetrag immer am 30.06. des Folgejahres.
Wenn Sie also bspw. seit Januar 2025 einen Pflegegrad haben und den Entlastungsbetrag noch nie genutzt haben, haben Sie bis September 2025 bereits 1.179 € angespart, die Sie bis zum 30.06.2026 aufbrauchen können. Es lohnt sich also, bei der Kasse anzufragen, wie hoch der Ansparbetrag ist und sich bspw. ein Angebot von einem entsprechenden Dienst machen zu lassen.
Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen möchten, erhalten Sie unter dem folgenden Link Informationen.