Wer pflegebedürftig ist, benötigt die unterschiedlichsten Arten von Hilfe. Während bei dem einen ausreicht, dass jemand den Haushalt reinigt und bei der Wäschepflege unterstützt, benötigt der andere schon Hilfe bei der Körperpflege und im Alltag. Gut, dass wir durch unterschiedliche Dienstleistungsangebote sicher sind, dass jeder die Hilfe bekommen kann, die er oder sie benötigt.
Wer Hilfe im Haushalt benötigt, hat zumeist jemanden über den sogenannten Entlastungsbetrag engagiert. So zahlt die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad wenigstens einen kleinen Obolus von 125 € je Monat dazu.
Wenn aber Hilfe bei der Körperpflege erforderlich ist, die nicht durch eine Privatperson erbracht werden kann, dann muss ein Pflegedienst beauftragt werden. Auch dazu zahlt die Pflegekasse je nach Höhe des Pflegegrades einen guten Anteil dazu.
In vielen Fällen müssen Pflegebedürftige, die einen Pflegedienst beauftragt haben und alleine leben, dem Pflegedienst einen Schlüssel geben, damit dieser in die Wohnung kommt. Nicht alle finden es toll, wenn sich der eigene Wohnungsschlüssel in fremden Händen befindet. Aber gerade im Falle der Pflegebedürftigkeit ist dies eine gute Lösung, um sicherzustellen, dass Helfer auch dann reinkommen, wenn dem Pflegebedürftigen, bspw. durch einen Sturz, etwas passiert ist.
Dennoch darf man weder die Gefahren für, noch das Sicherheitsbedürfnis von alleinlebenden Pflegebedürftigen unterschätzen. Wer gebrechlich ist, sollte z. B. vorsichtig sein, wem er die Tür öffnet. Denn ist die Tür einmal geöffnet, richtet auch eine Türkette gegen einen entschlossenen Bösewicht wenig aus. Schnell ist die Tür aufgedrückt und der unerwünschte Gast ist in der Wohnung. Deshalb ist es wichtig, dass gerade gebrechliche oder geschwächte Senioren, die allein leben sich schützen. Wenn es um den Zugang zur Wohnung geht, kann z. B. eine Türsprechanlage mit kombinierter Kamera, wie diese erheblich zur Sicherheit des Seniors beitragen. Durch die Kamera hat man viel mehr Kontrolle darüber, wen man in sein Haus oder seine Wohnung lässt. Denn durch die Türsprechanlage mit Kamera hört man nicht nur, wer eingelassen werden möchte, sondern man sieht es auch.
Dann sind Fehlöffnungen auf den Zuruf „die Post“ oder „Paketbote“ beinahe ausgeschlossen, denn der Briefträger oder Paketbote ist oftmals bekannt oder trägt eine Uniform.
Inzwischen sind viele Neubauten mit solchen Türsprechanlagen mit Kamera ausgestattet. Bei Altbauten ist dies in der Regel aber noch nicht der Fall. Dabei lässt sich diese Technik ganz einfach nachrüsten. Und je nach Krankheitsbild kann es sogar sein, dass die Pflegekasse eine solche Ausstattung im Rahmen der Wohnungsanpassung bezuschusst.
Welche Zuschüsse es im Rahmen der Wohnungsanpassung von der Pflegekasse noch gibt, können Sie auch hier nachlesen: Was Sie zur Wohnungsanpassung wissen sollten