Offensichtlich hat es zu Missverständnissen geführt, dass ab dem 01.07.2016 keine Wiederholungsbegutachtungen mehr durchgeführt werden. Denn bei mir häufen sich diesbezügliche Anfragen, da im Internet aktuell auf manchen Seiten zu lesen ist, es sei ab 01.07.16 nicht mehr möglich, einen Höherstufungsantrag zu stellen. Diese Information ist falsch!
Tatsächlich ist es so, dass ab dem 1.07.2016 lediglich die so genannten Wiederholungsbegutachtungen bis zum 31.12.2016 ausgesetzt werden. Das heißt, die Pflegekassen werden in diesem Zeitraum keine Wiederholungsbegutachtungen mehr veranlassen. Selbst dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vorher vom MDK im Gutachten empfohlen wurde.
Der Versicherte selbst kann aber selbstverständlich weiterhin Anträge auf eine Höherstufung stellen, wenn dies erforderlich ist.
Ab 1. Januar 2017 wird zudem eine Übergangsregelung gelten, in der eine Wiederholungsbegutachtung bei Pflegebedürftigen, die vor dem 01.01.2017 in eine Pflegestufe eingestuft waren, bis zum 1. Januar 2019 ausgeschlossen wird.
Allerdings können Wiederholungsbegutachtungen in den Fällen durchgeführt werden, in denen bspw. eine Rehabilitationsmaßnahme ansteht, die erwarten lässt, dass der Hilfebedarf sich dadurch verringert.
[bctt tweet=“Pflegereform: Pflegestufenanträge bis 31.12.2016 möglich“ username=“carekonzept“]
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[…] Höherstufungsanträge sind auch im 2. Halbjahr 2016 möglich […]