Durch die 1. Stufe des Pflegestärkungsgesetzes gibt es einige nützliche Neuerungen – beispielsweise im Bereich des Betreuungsgeldes.
Der Anspruch auf den Grundbetrag des Betreuungsgeldes besteht nun auch, wenn man nur eine Pflegestufe hat aber keine Demenzerkrankung.
Wie Sie das Betreuungsgeld am besten nutzen, lesen Sie auf www.pflegeberatung-aachen.de