Dauerbrenner: der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

gehtso

Schon im Jahr 2009 hat ein Beirat zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs seinen Bericht vorgelegt. Seither wird dieser neue Begriff zwar angekündigt, aber tatsächlich geschieht nichts. Nun wurde im Rahmen der Reform um das Pflegeneuausrichtung-Gesetz (PNG) wieder eine Differenzierte Definition der Pflegebedürftigkeit angekündigt.

Eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit und ein dementsprechendes neues Begutachtungsverfahren sollen die Voraussetzungen für eine angemessene Pflege vor allem für demenzerkrankte Menschen sicher stellen.

Im vorgestellten Konzept soll vor allem der Erhalt der Selbständigkeit im Mittelpunkt stehen. Der im Jahr 2012 erneut eingesetzte Expertenbeirat zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll in diesem Jahr (also 2013) seinen Bericht vorlegen.

Es bleibt abzuwarten, ob es dann auch noch im Jahr 2013 zur Einführung des Begriffes kommen wird. Ich bezweifel dies erheblich.