Entlastungsbetrag

Wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen können

Der Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro monatlich wird nicht an den Versicherten ausgezahlt.
Damit können qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziert werden. Dazu gehören folgende Angebote:

  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Betreuungsgruppen
  • Besuchsdienste, Helferinnenkreise
  • Entlastungsdienste für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Botengänge, Einkauf
  • Pflegebegleitung.

Entweder rechnen diese Anbieter im Rahmen einer Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, oder sie stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bzw. der Versicherte dann bei der Pflegeversicherung zur Erstattung einreichen kann, wenn der Dienstleister als niedrigschwelliger Dienst oder Pflegedienst anerkannt ist.

Tipp: Benötigt der Versicherte in einem Monat keine Hilfe, kann das Geld angesammelt werden, um etwa in Urlaub zu fahren und den pflegebedürftigen Angehörigen gut betreut zu wissen.

Manchmal reichen die Entlastungsleistungen nicht aus und Sie müssen vielleicht eine 24-Stunden-Betreuung organisieren. Ein Pflegeheim ist nicht mehr die einzige Lösung für eine umfassende Versorgung. Sie können bspw. auch polnische Pflegekräfte privat organisieren. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie möglichst feste Betreuungskräfte haben, die einander abwechseln. Zudem ist es wichtig, dass die Betreuungskräfte Deutsch verstehen und auch sprechen können. Hier sind Agenturen hilfreich, die auf einen Pool von Mitarbeitern zugreifen und daraus auswählen können.