Eigentlich bemühe ich mich, hier im Blog keine Wiederholungen anzubieten. Allerdings gibt es Sachverhalte, die kann man nicht oft genug wiederholen. Deshalb verweise ich hier noch einmal auf meinen Beitrag von letzter Woche und verkünde fröhlich, dass der Bundesrat dem PSG III zugestimmt hat.
Es gibt zwar ein paar Wünsche, die der Zustimmung angefügt wurden, diese betreffen aber nicht die Regelung bzgl. der Übernahme des Betreuungsgeldes aus den Jahren 2015 und 2016 bis zum 31.12.2018. 🙂
Unter dem folgenden Link können Sie noch einmal genau nachlesen, worum es geht. In den Kommentaren finden Sie einen Link zum Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016: Praxis-Tipp vom 14.12.2016