Für Versicherte der DAK und BEK besteht – bei der BEK zunächst bis zum 30.06.2020 und bei der DAK bis auf Widerruf – auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung oder Schulung nach § 45 SGB XI. Wer es gern etwas persönlicher hätte, kann die Schulung / Beratung auch als Videotelefonat in Aspruch nehmen.
Einzige Voraussetzung: es muss der ausdrückliche Wunsch der Pflegeperson bzw. des Versicherten sein, dass die Schulung nach § 45 SGB XI telefonisch oder per Videotelefonie erfolgt.
Sollten Sie an einer entsprechenden Beratung oder Schulung interessiert sein, melden Sie sich gerne bei mir. Die persönliche Schulung / Beratung nach § 45 SGB XI ist für Versicherte der Pflegekassen DAK, BEK und Techniker kostenlos.
Die telefonische bzw. die per Videotelefonie ist derzeit leider nur für die Versicherten der DAK und BEK möglich.
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!