Angehörigen pflegen und arbeitslos sein

Wer seinen Angehörigen pflegt und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, sollte unbedingt mit seinem Sachbearbeiter reden.
Denn es gibt konkrete Vorgaben, ob bzw. wie weit diese pflegenden Angehörige dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Genaue Zahlen gibt’s auf www.pflegeberatung-aachen.de