Pflegewohngeld

In Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige bei vollstationärer Unterbringung in einem Pflegeheim unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Investitionskosten beantragen.

Dieser Zuschuss wird in vollstationären Einrichtungen als sogenanntes Pflegewohngeld gewährt. Das Pflegegwohngeld ist vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen abhängig. Um einen Anspruch auf Pflegewohngeld zu haben, darf bspw. das Vermögen des Pflegebedürftigen 10.000 € nicht übersteigen. Das Pflegewohngeld ist eine eigenständige Leistung.