Pflegeperson

Der Begriff „Pflegeperson“ ist ein Rechtsbegriff aus der Pflegeversicherung.
Unter einer Pflegeperson wird in der Pflegeversicherung eine Person verstanden, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig, das heißt, ohne ein Gehalt dafür zu bekommen, in ihrer oder seiner Wohnung pflegt.