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  • 5. August 2018

Pflegeberatung

Jeder Versicherter, der einen Antrag im Bereich der Pflegeversicherung stellt, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung.

Der Anspruch erstreckt sich auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Dabei soll der Versicherte und / oder sein Angehöriger bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Pflegebedürftigen ausgerichtet sind, erfolgen. Aufgabe der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI ist vor allem:

  • den Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person systematisch zu erfassen und zu analysieren,
  • einen individuellen Versorgungsplan mit den erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
  • auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
  • die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen,
  • bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren sowie
  • über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.

Die Pflegeberatung soll unabhängig sein, d. h. der Pflegeberater darf im Hinblick auf die empfohlenen Leistungen nicht durch den Leistungsträger beeinflusst werden.

Tipp: Eine zwar kostenpflichtige, aber dafür wirklich unabhängige und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegeberatung erhalten Sie bei der carekonzept pflegeberatung.