Telefonische Begutachtung bis zum 31.03.2021

© pixabay.com/coconotas

Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste kann bis zum 31.03.2021 ohne Hausbesuch beim Versicherten durchgeführt werden.

Voraussetzung für die telefonische Begutachtung oder Begutachtung nach Aktenlage ist, dass der Medizinische Dienst  ein zu hohes Ansteckungsrisiko beim Pflegebedürftigen oder dem Gutachter mit dem Coronavirus sieht. Dies scheint momentan überwigend der Fall zu sein, da die Infektionszahlen nach wie vor hoch sind.

Neben den aktuellen Inzidenzzahlen besteht ein besonderes Risiko, sich mit COVID-19 zu infizieren, laut Robert-Koch-Insitut (RKI) vor allem bei Personen, die an z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen leiden, oder bei denen Faktoren wie Adipositas (Fettleibigkeit) und Rauchen zutreffen. Das heißt aber auch, dass wenn Sie oder Ihr Hausarzt ein zu hohes Ansteckungsrisiko sehen, Sie dies dem medizinischen Dienst mitteilen sollten.

Auch für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem etwa wegen einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z. B. Cortison, besteht ein höheres Risiko.

Zudem geht das RKI davon aus, dass ab dem 50. Lebensjahr das Risiko eines schweren Verlaufs mit dem Alter steigt.

Tipp: Weitere Infos zu diesem Thema und weiteren Sonderregelungen wegen Corona erhalten Sie bspw. bei der Techniker Krankenkasse.