Beispiel einer Wohnungsanpassung bei Halbseitenlähmung nach Schlaganfall
Bei mancher Behinderung kann es erforderlich sein, dass Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung nötig werden. Treppen können z. B. je nach Art der Behinderung eine unüberwindbare Barriere für den Betroffenen darstellen. In so einem Fall muss schnell Abhilfe geschaffen werden. Allerdings sollten Sie die Maßnahmen für den nötigen Umbau zuvor ausgiebig durchdenken und planen. Ansonsten könnten Sie im Nachhinein schlimme Überraschungen erleben. Ein guter Ratschlag ist aber auch, bereits bei der Wohnungssuche darauf zu achten, dass das zukünftige Zuhause auch einer (möglichen) Behinderung gerecht wird. Ein oft vernachlässigter Punkt ist das Licht in der Wohnung. Sie sollten nicht nur darauf achten, dass genügend natürliches Licht vorhanden ist, sondern auch darauf, dass die Deckenlampen passend ausgerichtet sind.
Ebenfalls wichtig ist eine angemessene Beleuchtung im Eingangsbereich. Diese wird häufig vernachlässigt, nach dem Motto „Im Treppenhaus brennt ja Licht“. Doch das kann einen alten Menschen im ungünstigsten Fall sogar blenden.
Ein guter Schutz vor Einbrechern an der Haustür ist eine Beleuchtung im Wohnungsflur. Schon für den kleinen Geldbeutel gibt es verschiedene Lampen, die gut aussehen und den Behinderten nicht im Dunkeln stehen lassen.
Denn für die gesamte Wohnung gilt: eine angemessene Beleuchtung ist auch die beste Sturzprophylaxe im häuslichen Bereich.
Wohnraumanpassung kann durch Zuschüsse der Pflegekassen bis zu einem Betrag von bis zu 2.557 € je Maßnahme gefördert werden (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch die Wohnraumanpassung Pflege zuhause ermöglicht bzw. erheblich erleichtert wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Maßnahmen und ist einkommensabhängig.
Für einen Zuschuss müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Wer alt und hilfebedürftig wird, stellt Fragen der Sicherheit im Wohnumfeld in den Vordergrund. Stürze im Alter ziehen häufig Pflegebedürftigkeit nach sich. Wenn die Mobilität nachlässt oder ein Rollstuhl oder Rollator benutzt werden muss, ist es oft notwendig, Türschwellen zu entfernen, Türen zu verbreitern oder einen Treppenlift einzubauen. Zur Vermeidung von Sturzgefährdungen empfiehlt es sich, an Treppen oder in Bad und Toilette Handläufe zu montieren und Stolperfallen zu entfernen.
Größere Umbauten können im Badezimmer erforderlich werden, z. B. durch Abflachung der Duschwanne. Achten Sie vor allem darauf, dass die Böden rutschfest sind.
Wenn Sie Ihre Wohnung pflegebedingt verändern und anpassen müssen, sollten Sie sich vorher kompetent beraten lassen.
Meine Beratung umfasst dabei nicht nur die Klärung technischer Fragen, sondern auch Informationen zur Finanzierung und zur Planung des Verlaufs inklusive der Vermittlung von Adressen von Architekten und Handwerkern. Das Ergebnis einer Beratung kann aber auch sein, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde, als ein Umzug in eine geeignete Wohnung.
Sie müssen Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnungsanpassung zustimmen!
Badezimmer
Anpassung von Dusche, Badewanne und Toilette
Gerade das Bad muss an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden.
Sichere Wandhalterung für die Badewanne.
Ist eine Badewanne vorhanden, so sollte an der Längswand 10 cm über dem Wannenrand eine Haltestange angebracht werden. Diese muss genügend Abstand zur Wand haben, damit die Stange mit der Hand ganz umschlossen werden kann. Die Stange muss so stabil sein, dass sie das gesamte Gewicht des Behinderten trägt. Im Fachhandel gibt es entsprechende Haltestangen mit sicherem Befestigungsmaterial. An der der Badewanne gegenüberliegenden Wandseite kann eine weitere Stange angebracht werden. Das erhöht die Sicherheit.
Sitzbretter fördern die Selbständigkeit
Bei der Benutzung der Badewanne kann ein Badebrett sinnvoll sein. Es sollte mit dem Badewannenrand abschließen und zur Mitte hin geneigt sein. Außerdem sollte es Löcher enthalten, damit das Wasser in die Wanne ablaufen kann. Auf dem Badebrett sitzend kann ein Behinderter sich selbständig waschen, ohne dabei das Badezimmer “unter Wasser” zu setzen. Eine weitere Möglichkeit für die Badewanne ist die Nutzung eines Badewannensitzes, der auf dem Boden der Badewanne liegt und dessen Sitzhöhe zwischen 20 und 25 cm beträgt. Diese Sitze gibt es mit und ohne Rückenlehne. Die Sitzfläche sollte wie beim Badebrett mit Löchern versehen sein. Unter Umständen ist auch der Einsatz eines Badewannenlifters angebracht. Rutschfeste Bodenmatten sind ein Muss
Auf den Boden der Badewanne gehört in jedem Fall eine rutschfeste Badematte. Ein im Badezimmer vorhandener Stuhl kann als Einstiegshilfe genutzt werden. Einhebelarmaturen sind für Hemiplegiker besonders geeignet.
Dusche ebenerdig einbauen
Bei der Nutzung der Dusche ist die Schwelle häufig das größte Problem. Es ist möglich, sich eine ebenerdige Dusche einbauen zu lassen, die ggf. auch mit dem Rollstuhl befahrbar ist. Man kann aber auch – mit Hilfe eines Stuhles – die Schwelle sitzend überwinden. In der Dusche kann ein fest montierter oder fahrbarer Duschsitz genutzt werden. Ein Duschhocker ist bei einer Halbseitenlähmung nicht angebracht. Auch in der Dusche müssen Haltestangen an der Seiten- und Rückwand angebracht werden.
Individuelle Anpassung der Toilettensitzhöhe
Neben der Toilette sollten ebenfalls Haltestangen und Griffe angebracht werden. In jedem Fall sollte auf der gesunden Seite des Pflegebedürftigen eine Haltestange montiert sein. Die Sitzhöhe des Toilettenbeckens sollte der eines normalen Stuhls entsprechen, damit Becken und Knie rechtwinkelig gebeugt sind und die Füße mit den Fußsohle fest am Boden stehen. Dazu muss entweder ein neues Becken eingebaut werden, oder eine Sitzerhöhung erfolgen. Sitzerhöhungen, die auf dem Toilettenbecken befestigt werden können, sind im Fachhandel erhältlich. Für das Toilettenpapier ist es am sinnvollsten, einen Behälter zu benutzen, aus dem das Papier einzeln entnommen werden kann. Andernfalls sollte darauf geachtet werden, dass der Toilettenpapierhalter mühelos mit der gesunden Hand zu erreichen ist.
Fenster und Türen
Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen kann, je nach Behinderung, ein Problem sein. Ein Fenster mit Kippschwenkflügeln ist für einen Hemiplegiker am einfachsten zu bedienen. Wichtig ist auch, dass vor dem Fenster genügend Platz vorhanden ist. Zum Auf- und Zuziehen von Gardinen eignen sich am ehesten Schnurzüge. Die heute vielfach verwendeten Schleuderstangen haben den Nachteil, dass sie ein sicheres Gleichgewicht voraussetzen. Sie sind deshalb eine mögliche Unfallquelle. Für die Bedienung von Rollläden sollte nach Möglichkeit eine elektrische Vorrichtung angebracht werden.
Türen innerhalb der Wohnung sind oft ein Hindernis. Sie sollten deshalb nach Möglichkeit offen gelassen werden. Möglicherweise können sogar einige Türen ganz entfernt werden. Wichtig ist, dass die Badezimmertür, bei einer separaten Toilette auch diese Tür, nach aussen aufgeht. Stürzt ein Patient in Bad oder Toilette, so kann die Tür problemlos geöffnet werden, ohne dass der am Boden liegende Patient die Tür versperrt.
Fußboden und Schwellen
Für alte Menschen und viele Behinderte ist ein Fußbodenbelag, der nicht rutschfest ist, besonders gefährlich, insbesondere Stein- und Parkettfußböden, glatter Linoleumbelag und nicht befestigte Brücken und Fußmatten. Geeignet sind dagegen rutschfeste Kunststoffböden oder Korklinoleum.
Große schwere Teppiche sind besonders wegen ihrer hohen Kanten ungeeignet und erschweren das Rollstuhlfahren. Dabei können schon winzige Höhenunterschiede zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Bei Teppichen ist nur ein fest verlegter niedrigfloriger Teppichboden geeignet. In Küche und Bad sollte auf jeden Fall ein rutschfester und auch pflegeleichter Belag ausgewählt werden.
Ein weiteres Problem für Behinderte können Schwellen zwischen den Zimmern sein. Diese sollten nach Möglichkeit entfernt werden. Geht dies nicht, so müssen kleine befahrbare Rampen angebracht werden, die diese Gefahrenquelle verringern.
Schlafzimmer
Im Schlafzimmers ist das wichtigste Möbelstück das Bett. Meistens ist das Bett für eine behinderte Person nicht hoch genug. Es sollte möglich sein, beim Sitzen auf der Bettkante mit rechtwinkelig gebeugter Hüfte und Knien die Füße flach auf den Boden zu stellen. Daher muss das gewohnte Bett häufig erhöht werden. Möglich ist dies durch fest verbundene Klötze unter den Bettfüßen.
Das Bett sollte frei im Raum stehen, damit es von allen Seiten zugänglich ist. Eine Pflegeperson muss z. B. bei einer Halbseitenlähmung von der betroffenen Seite an den Patienten herantreten können. Ein Mensch mit Halbseitenlähmung sollte auch zu Hause zur behinderten Seite hin aufstehen.
Ein Bettvorleger sollte – wenn überhaupt notwendig – fest angebracht werden, damit er nicht verrutschen kann.
Die Matratze des Bettes sollte möglichst fest sein. Manchmal genügt ein Brett unter der Matratze, komfortabler ist ein in der Härte verstellbarer Lattenrost. Sinnvoll ist ein Betttisch oder ein Bettwagen. Insbesondere dann, wenn der Patient länger bettlägerig ist, oder sich häufiger im Bett aufhält.
Bei längerer Bettlägerigkeit und wenn zusätzliche Risiken vorliegen, sollte unbedingt an vorbeugende Maßnahmen gegen Wundliegen gedacht werden. Dekubitusgeschwüre sind vermeidbar. Vorrangig ist aber, dass der Patient so wenig Zeit wie möglich im Bett verbringt.
Steckdosen und Schalter
Manchmal muss die Höhe der Steckdosen korrigiert werden. Sinnvoll wäre eine Höhe von 80 cm bis 100 cm über dem Fußboden. In dieser Höhe sind Steckdosen auch im Sitzen bequem zu erreichen. Wenn an jeder Zimmerwand mindestens eine Steckdose ist, vermindert dies herumliegende Kabel und erhöht so die Sicherheit in der Wohnung.
Die Schalter bei Tisch- und Stehlampen sollten am zuführenden Kabel montiert sein. Der Stecker sollte einen seitlichen Kabelabgang haben, damit man besser Griffe anbringen lassen kann. Beim Einschalten der Zimmerbeleuchtung haben sich Kippschalter oder Berührungsschalter bewährt. Dies gilt auch für andere elektrische Geräte.
Wohnzimmer
Das Wohnzimmer ist in der Regel der Raum mit der größten Gemütlichkeit. Leider sind die häufig vorhandenen Postermöbel für viele Behinderungen und besonders bei einer Halbseitenlähmung nicht geeignet. Diese Möbel sollten deshalb von Besuchern oder anderen Familienmitgliedern genutzt werden. Der Lieblingssessel des Behinderten wird durch einen stabilen, in der Höhe angepassten Stuhl mit fester Rückenlehne ersetzt. Ein solcher Stuhl steht am besten in jedem Raum.
Eine halbseitengelähmte Person benötigt diesen stabilen Stuhl, der eine feste Rückenlehne besitzt und einen festen Stand hat. Die Höhe sollte so angepasst sein, dass wieder beide Füße mit der ganzen Sohle auf dem Boden stehen können und die Beine in Hüfte und Knie im rechten Winkel sind. Solche Stühle sind für eine Person mit Halbseitenlähmung unabdingbar und sollten deshalb in jedem Raum, auch im Bad, in der Küche, im Flur und auf jedem Treppenabsatz vorhanden sein.
Ein weiteres wichtiges Möbelstück ist ein stabiler und genügend großer Tisch. Er ist notwendig, damit ein Mensch mit einer Halbseitenlähmung seinen betroffenen Arm ablegen kann. Außerdem kann er zur Durchführung von Übungen genutzt werden.
Insgesamt sollten alle instabilen Möbelstücke, auch Vasen oder sperrige Zimmerpflanzen entfernt werden. Den Aktionsradius des Betroffenen kann man erhöhen, indem das Wohnzimmer von allen nicht notwendigen schweren und sperrigen Möbelstücken befreit wird. Natürlich muss nicht alles entfernt werden. Es sollte Rücksicht auf eine vertraute Gestaltung genommen werden, damit das Wohnzimmer auch weiterhin gemütlich und wohnlich auf den Betroffenen und seine Familie wirkt. Einschränkungen sollten also nur im Rahmen des Notwendigen vorgenommen werden.
Eingangstüre
Zur eigenen Sicherheit sollte ein Behinderter, insbesondere wenn er alleine lebt, auch der Wohnungstür besonderes Augenmerk widmen. Die meisten Einbrüche erfolgen über die Wohnungstür. Geschieht dies, so ist der Behinderte nicht selten wehrlos, und somit ein “schnelles” Opfer.
Deshalb sollte die Tür zumindest ein Sicherheitsschloss mit Sicherheitsbeschlägen haben. Ein zusätzlicher Riegel, bei dem sich die Tür gesichert einen Spalt weit öffnen lässt, ist durchaus sinnvoll. Gut ist, wenn die Tür einen (für den Pflegebedürftigen erreichbaren) Spion hat, damit der Raum vor der Tür eingesehen werden kann. Hier berät Sie auch gerne Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Flur und Diele
Kaum jemand denkt daran, dass auch Flur oder Diele auf die Bedürfnisse eines Behinderten eingerichtet werden müssen, um Lebensqualität zu erhöhen und die Unfallgefahr zu verringern.
In den Flur oder die Diele gehört ein Stuhl in der richtigen Höhe, damit sich der Behinderte auch hier setzen kann, wenn er dies wünscht. Zweckmäßiger als Kleiderhaken, ist die Nutzung eines Garderobenständers. Er bietet die Möglichkeit, Gehhilfe und Schirm sowie einen Hut unterzubringen und es ist möglich, einen Mantel ausgebreitet aufzuhängen. Die Höhe des Garderobenständers sollte angepasst sein.
Küche
Im Hinblick auf die Selbständigkeit und die Sicherheit muss der Küche besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss genügend Bewegungsraum vorhanden sein, so dass sich auch ein Rollstuhlfahrer in der Küche frei bewegen kann. Sinnvoll ist vor allem eine zusammenhängende Arbeitsfläche, in der Herd und Spüle integriert sind. Die Spüle sollte nach Möglichkeit unterfahrbar sein. Der Herd sollte in jedem Fall mit ebenen Kochfeldern ausgestattet sein, damit Töpfe verschoben werden können, ohne sie erst anzuheben. Aus Gründen der Sicherheit ist eine Restwärmeanzeige unbedingt erforderlich. Ungeeignet oder zumindest sehr schwer zu erreichen ist ein Backofen, der unter der Herdfläche eingebaut ist. Besser ist es, einen Backofen in Augenhöhe anzubringen. Er ist für den Behinderten besser erreichbar und es hilft, Unfälle zu vermeiden. Bei Neuerwerb sollte darauf geachtet werden, dass der Herd und der Backofen leicht zu reinigen sind. Eine große Hilfe ist auch ein in Augenhöhe montiertes Mikrowellengerät.
Auch die Arbeitsflächen müssen den besonderen Anforderungen eines Behinderten angepasst werden. Optimal für das Arbeiten im Stehen ist eine Höhe von 85 bis 90 cm, wobei die Körpergröße entscheidend ist. Bei Halbseitenlähmungen haben sich feste herausziehbare Stäbe unterhalb der Arbeitsflächen als hilfreich erwiesen. An diese Stäbe kann sich ein Behinderter anlehnen, wenn er mehr Halt braucht.
Hängeschränke sollten Schiebetüren haben. Die Höhe kann z. B. mit einer elektrischen Vorrichtung individuell eingestellt werden.
Hängeschränke in der Küche sollten leicht erreichbar sein. Dabei ist es von Vorteil, wenn im vorderen Bereich der Schränke besonders häufig benutzte Gegenstände untergebracht werden . Die Gegenstände im hinteren Schrankbereich sind in der Regel nicht so gut zu greifen. Die Schränke sollten mit Schiebetüren ausgestattet sein, da diese leichter zu handhaben sind als Klapptüren. Fächer und Schränke unterhalb von Arbeitsflächen sind besonders für Personen, denen das Bücken schwer fällt oder die Gleichgewichtsprobleme haben, schwer zu erreichen. Aus diesem Grund sollten diese Flächen als Vorrats- und Reservefächer verwandt werden. Vielfach gibt es heute auch die Möglichkeit, Schränke mit elektrischen Hebevorrichtungen auszustatten. Diese schieben dann je nach Wunsch die Schränke auf die entsprechende Höhe. Gleiches gilt auch für den Herd.
Der Küchentisch muss für eine sitzende Tätigkeit geeignet sein. Günstig ist in den meisten Fällen eine Höhe von ca. 78 cm. Reicht der Platz in der Küche nicht für einen Küchentisch aus, so ist es auch möglich, einen Wandklapptisch in der gleichen Höhe anzubringen. Ein Stuhl rutscht häufig auf dem Küchenfußboden. Um das zu verhindern, sollte der Stuhl mit rutschfesten Fußkappen versehen werden.
Treppensteigen
Je nach Behinderung kann das Treppensteigen besonders schwierig sein.
Die meisten Menschen mit Halbseitenlähmung haben in der Rehabilitationsklinik das Treppensteigen wieder erlernt. Zu Hause, insbesondere in einem Einfamilienhaus, liegt das Schlafzimmer meistens in der ersten oder zweiten Etage. Hier ist also das Treppensteigen wieder erforderlich. In keinem Fall sollte das Schlafzimmer nur der Bequemlichkeit wegen in das Erdgeschoss verlegt werden. Ein Halbseitengelähmter sollte auch zu Hause weiter das Treppensteigen üben. Es dient dem Training und verbessert die Bewegungsmöglichkeiten. Letztlich fördert es damit den Grad der Selbständigkeit.
Wichtig ist aber, dass das Treppenhaus einen rutschfesten Belag aufweist und auf beiden Seiten mit Handläufen ausgestattet ist. Handläufe lassen sich auch nachträglich leicht und schnell einbauen. Auch bei den Handläufen sollte darauf geachtet werden, dass sie griffsicher sind und zupackende Hände nicht abrutschen lassen. Auf Treppenabsätzen sollte unbedingt ein geeigneter Stuhl stehen, damit sich der Betroffene bei Bedarf setzen kann. Nur dann, wenn ein Betroffener nicht in der Lage ist, Treppen zu steigen, sollte die Möglichkeit eines Treppenaufzugs geprüft werden.
Wer in einem Mietshaus wohnt, sollte nach Möglichkeit auf die Benutzung des Fahrstuhls aus den genannten Gründen verzichten. Wichtig ist auch hier, dass auf jedem Absatz ein geeigneter Stuhl steht.
Hinweis: Ist Treppensteigen nicht mehr möglich, kann bei beinahe jeder Treppe ein Treppenlift eingebaut werden.
Sicherheit
Schon bei Gesunden ist die Zahl der Unfälle im Haushalt besonders hoch. Deshalb sollte eine Behinderung ein Grund sein, besonderes Augenmerk auf potentielle Gefahrenquellen zu richten.
Bei der Nutzung eines Gasherdes ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Gaszufuhr automatisch unterbrochen wird, sobald die Flamme absichtlich oder unabsichtlich erlischt. Ein Elektroherd sollte in jedem Fall mit einer Restwärmeanzeige ausgestattet sein, damit Verbrennungen möglichst vermieden werden.
Kabelverbindungen elektrischer Geräte sollten auf ihre technische Sicherheit überprüft werden. Alle notwendigen Reparaturen sollten von Fachleuten ausgeführt werden. Ein Betroffener sollte sich angewöhnen, einen Stecker immer am Stecker selbst aus der Steckdose zu ziehen. Die Kabel sollten möglichst kurz sein und von der Seite des Steckers abgehen, weil dann an der Seite auch Griffe anmontiert werden können.
Wichtig für die Sicherheit ist auch eine ausreichende Beleuchtung. Es sollten Lampen benutzt werden, die selten ausgewechselt werden müssen. Am Arbeitsplatz sollten festmontierte zusätzliche Lampen angebracht werden. Ein einzelne Deckenlampe reicht als Beleuchtung nicht aus.
