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  • 3. Oktober 2021

Pflegegrad 5 – Leistungen

Entlastungsbetrag monatlich 125,00 Euro
Pflegegeld = monatlich 901 Euro
Pflegesachleistung = monatlich 2.095 Euro
Tages-/Nachtpflege= monatlich 1.995 Euro

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel = monatlich 40,00 Euro
Wohngruppenzuschlag = monatlich 214,00 Euro
Verhinderungspflege = jährlich 1.612 Euro
Kurzzeitpflege = jährlich 1.612 Euro
Wohnumfeldverbesserungen: Bei Bedarf bis zu 4.000,00 Euro Zuschuss
vollstationäre Pflege = monatlich 2.005 Euro

Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteilsbei vollstationärer Pflege
Verweildauer im HeimProzentuale Absenkung
erste 12 Monate5 %
ab 13. Monat – 24. Monat25 %
ab 25. Monat – 36. Monat45 %
ab dem 37. Monat70 %

Beispiel: Bei der Absenkung eines Eigenanteils von 700 € muss im 1. Jahr ein Eigeneanteil von 665 € gezahlt werden, im 2. Jahr 525 €, im 3. Jahr 385 € und ab dem 4. Jahr 210 €.