Schon gewusst? – Krankenkassen unterstützen bei Behandlungs- und Pflegefehlern

Wussten Sie schon, dass Ihre Krankenkasse Sie dabei unterstützen soll, Pflege- und Behandlungsfehler, die Ihnen widerfahren sind, zu verfolgen?

Das ist seit der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 so. Alle Krankenkassen sollen ihre Versicherten dabei unterstützen, Schadenersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern oder auch Pflegefehlern zu verfolgen.

Um die Versicherten unterstützen zu können, benötigt die Krankenkasse eine Schweigepflichtentbindung und eine Herausgeabegenehmigung, damit die Behandlungsunterlagen eingesehen werden können.
Zumeist wird dann der Medizinische Dienst, der mit der jeweiligen Kasse zusammenarbeitet, mit der Prüfung der Behandlungs- oder Pflegeabläufe beauftragt.

Den Versicherten sollen durch diese Unterstützung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!