Praxis-Tipp: Wenn ein Mieter stirbt

PraxisTippWer mit pflegebedürftigen Menschen zu tun hat, wird in der Regel auch irgendwann mit deren Tod konfrontiert. Wenn der Verstorbene zur Miete wohnte, tauchen viele Fragen für Hinterbliebene auf:

  • Darf jeder Erbe oder Angehörige in den Mietvertrag eintreten und die Wohnung bzw. das Haus weiter bewohnen?
  • Kann der Vermieter einem Hinterbliebenen einfach so kündigen
  • Darf der Vermieter nach dem Tod die Miete erhöhen?

Im Gesetz ist eindeutig geregelt, welche Rechte und Pflichten die Hinterbliebenen bzw. Erben eines Mieters haben:

  1. Stirbt ein Mieter, endet damit keineswegs der Mietvertrag. nach §§ 563 ff BGB geht das Mietverhältnis automatisch auf den Partner oder die Kinder über, wenn diese gemeinsam mit dem Verstorbenen in der Wohnung bzw. dem Haus gelebt haben.
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  2. Tritt der Fall ein, dass ein Mitbewohner in den Vertrag eintritt, so tut er dies mit allen Rechten und Pflichten des vorherigen Hauptmieters. Der Vermieter darf weder Neuregelungen etwa zu den Nebenkosten oder Schönheitsreparaturen treffen, noch die Miete erhöhen.
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  3. Will der Mitbewohner nicht als Mieter in den Mietvertrag eintreten, muss er dies dem Vermieter innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hauptmieters (bzw. der Kenntnisnahme vom Tod) mitteilen.
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  4. Wenn es keine Mitbewohner gibt, die in den Mietvertrag eintreten möchten, dann gehen die Pflichten aus dem Mietvertrag auf die Erben über. Erben haben die Möglichkeit, die Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Sie müssen die Wohnung dann gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag räumen.
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    Tipp: Wenn kein Geld da ist, um die Wohnung ordnungsgemäß zu räumen, können Erben das erbe auch ausschlagen. Die Ausschlagung betrifft allerdings nicht nur die Wohnung, sondern alle Vermögenswerte des Verstorbenen.
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    Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag gegenüber den Erben zu kündigen.
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  5. Ist der Nachlass ungeklärt, etwa weil Erben erst ermittelt werden müssen, darf der Vermieter die Wohnung nicht auf eigene Faust räumen. Das wäre dann Hausfriedensbruch.

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