Wann die Kasse rückwirkend zahlen muss

Wenn es um die Pflege und die Pflegekasse geht, muss man leider feststellen, dass die Versicherten von ihren Sachbearbeitern nicht immer so gut beraten werden, dass sie über ihre Ansprüche umfassend aufgeklärt sind.

Für diejenigen, die nicht umfänglich beraten wurden und dadurch erst spät von ihren Ansprüchen erfahren, gibt es eine Möglichkeit, Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend zu fordern. Genaue Informationen dazu erhalten Sie unter dem folgenden Link: www.pflegeberatung-aachen.de