Kommentar zum „neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“

Mit der stufenweisen Pflegereform soll im Jahr 2017 (endlich?) der so genannte „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ eingeführt werden.
Die Frage ist, was kommt auf uns bzw. die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, zu, wenn es diesen neuen Begriff geben wird?
Wird dann wirklich alles besser? Eine unabhängige Einschätzung lesen Sie auf www.pflegeberatung-aachen.de